Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden „Auftraggeber“) und der Business-Akademie Chiemgau, Äußere Münchener Str. 78, 83026 Rosenheim im Folgenden „Akademie“ genannt.
Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
Dies gilt auch für digitalisierte Leistungen der Akademie, einschließlich Zurverfügungstellen elektronischer und digitalisierter Produkte.
Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akademie verbindlich an.
Die Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen (per Post oder E-Mail) und wird erst rechtswirksam, wenn sie durch die Akademie schriftlich bestätigt wurde. Eventuelle Daten des Auftragsgebers werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutz-bestimmungen gespeichert.
Die Akademie kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Leistung oder Veranstaltung zurückweisen.
Einzeltermin
Eine Stornierung eines individuell vereinbarten Einzeltermins ist bis 24 Stunden vorher kostenfrei möglich. Danach werden 80 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
Gruppenveranstaltung
Die Stornierung einer Teilnahme an einer Gruppenveranstaltung ist bis 60 Tage vor Beginn kostenfrei möglich. Danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Der Auftraggeber kann aber einen Ersatzteilnehmer stellen.
Die Stornierung muss schriftlich per mail erfolgen an: info@akademie-chiemgau.de.
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Einzeltermin
Bei Einzelterminen erfolgt die Rechnungsstellung auf darauffolgenden Tag und ist bitte mit einem Zahlungsziel, 7 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.
Gruppenveranstaltung
Bei längerfristig dauernden Gruppenveranstaltungen (z.B. > 6 Monate) bestehen zwei Zahlungsmodalitäten. Der Gesamtpreis kann vor Beginn der Veranstaltung komplett bezahlt werden oder auf zwei Zahlungen aufgeteilt werden: 50% des Preises 1 Woche vor Beginn der Gruppenveranstaltung und die weiteren 50% zur Hälfte der Laufzeit.
Die Akademie behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Die Akademie haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 5fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
Die Akademie behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist die Akademie berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
Der Akademie verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
Erfüllungsort liegt bei dem Leistungserbringer, Gerichtsstand ist Rosenheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am Ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)
Wir entwickeln zusammen mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine gesunde und erfolgreiche Arbeitsplatzkultur.
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